Stockwerkeigentum

Andrea Grünenfelder
Bewirtschaftung

Verwaltung von STWEG’s

  • Erstellung des Budgets
  • Inkasso der Akontozahlungen
  • Liegenschaftsabrechnung inkl. Kostenverteilung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Steuerausweis
  • Organisation und Durchführung von Versammlungen
  • Auftragserteilung und Überwachung von Reparaturarbeiten
  • Management Debitoren / Kreditoren
  • Verwaltung des Erneuerungsfonds
  • Einstellung & Kontrolle der Hauswartung
  • Management der Service- und Versicherungsverträge
  • und alle weiteren Verwaltungshandlungen

Unsere Dienstleistungen

  • Begründung
  • Verwaltung
  • Erstellung Reglemente

Miteigentum an der Gesamtliegenschaft / Sonderrecht(e) an bestimmten Teilen der Liegenschaft

Unser wichtigster Grundsatz: eine offene Kommunikation

Wir bemühen uns stets die Kommunikation zwischen allen Eigentümern, der Verwaltung, sowie Mietern  in einer STWEG aufrecht zu erhalten.  Alle involvierten Parteien sollen sich in unseren Stockwerkeigentumsgemeinschaften wohl fühlen.

Gesetzliche Regelungen

Die Regelungen für das Stockwerkeigentum finden sich in folgenden Gesetzesteilen:
Art. 712a bis 712t ZGB (Stockwerkeigentum)
Art. 646 bis 651a ZGB (Miteigentum)
Art. 60 bis 79 ZGB (Vereinsrecht)

HEV Schweiz

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

081 720 00 50
info@freuler.swiss