Andrea Grünenfelder
Bewirtschaftung
Verwaltung von STWEG’s
Unsere Dienstleistungen
Miteigentum an der Gesamtliegenschaft / Sonderrecht(e) an bestimmten Teilen der Liegenschaft
Unser wichtigster Grundsatz: eine offene Kommunikation
Wir bemühen uns stets die Kommunikation zwischen allen Eigentümern, der Verwaltung, sowie Mietern in einer STWEG aufrecht zu erhalten. Alle involvierten Parteien sollen sich in unseren Stockwerkeigentumsgemeinschaften wohl fühlen.
Gesetzliche Regelungen
Die Regelungen für das Stockwerkeigentum finden sich in folgenden Gesetzesteilen:
• Art. 712a bis 712t ZGB (Stockwerkeigentum)
• Art. 646 bis 651a ZGB (Miteigentum)
• Art. 60 bis 79 ZGB (Vereinsrecht)